Die Aktiengesellschaft nach deutschem Recht
Die Daimler AG als Obergesellschaft des Konzerns ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht.
Die drei Hauptorgane
Eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht kennt drei Hauptorgane:
  • die Hauptversammlung
  • den Vorstand
  • den Aufsichtsrat
Die Entscheidungsbefugnisse der drei Organe sind streng voneinander abgegrenzt.
© 2008 Daimler AG. Alle Rechte vorbehalten.