Die Daimler AG als Obergesellschaft des Konzerns ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht.
Die drei Hauptorgane
Eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht kennt drei Hauptorgane:
-
die Hauptversammlung
-
den Vorstand
-
den Aufsichtsrat
Die Entscheidungsbefugnisse der drei Organe sind streng voneinander abgegrenzt.