Aktionäre und Hauptversammlung
Die Hauptversammlung
In einer deutschen Aktiengesellschaft sind der Hauptversammlung verschiedene wichtige Entscheidungsgewalten vorbehalten, zu denen Vorstand und Aufsichtsrat bzw. der Aufsichtsrat allein, Vorschläge an die Hauptversammlung unterbreiten. Dazu zählen:
Bei der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens fallen der Hauptversammlung die folgenden Beschlussfassungen zu:
  • Verwendung des Bilanzgewinnes und - sofern dies von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen wurde - die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, und
  • die Wahl des Abschlussprüfers.
Mindestens alle fünf Jahre werden die Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung gewählt und bestellt. Sie können jederzeit durch Beschluss der Aktionäre auch ohne Angabe von Gründen abberufen werden.
Der Einfluss der Hauptversammlung auf Entscheidungen des Vorstandes zum laufenden Geschäft ist begrenzt. Laut Gesetz bedürfen bestimmte grundlegende Angelegenheiten jedoch der Zustimmung durch die Hauptversammlung. Dazu gehören u.a. Änderungen der Satzung, Kapitalerhöhungen (einschließlich des genehmigten Kapitals und des bedingten Kapitals, z.B. für die Ausgabe von Aktienoptionen an den Vorstand), Kapitalherabsetzungen, der Verkauf des Unternehmens, die Genehmigung von Aktienrückkäufen (auf 10 % der ausgegebenen Aktien begrenzt).
Außerdem wird für bestimmte Belange, die einer Änderung der Satzung, des Unternehmensgegenstands oder der Struktur der Gesellschaft oder des Konzerns gleichkommen, die Zustimmung durch die Hauptversammlung benötigt. Dazu zählen auch Unternehmensverträge im Rahmen des Konzernrechts. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge.
Darüber hinaus bedürfen Eingliederungen, Verschmelzungen oder jegliche andere Form der Umwandlung, u.a. Ausgliederungen und Übertragungen des gesamten oder nahezu gesamten Gesellschaftsvermögens des Unternehmens, der Zustimmung durch die Hauptversammlung.
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