Der Vorstand
Vergütung des Vorstands
Die Vorstandmitglieder stehen neben ihrer gesellschaftsvertraglichen Bestellung als Vorstand auch in vertraglicher Beziehung mit der Gesellschaft. In diesen Dienstverträgen sind die Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder festgelegt, u. a. auch deren Vergütung. Die gesetzlichen Regelungen über die Vergütung sind in §§ 86 ff AktG festgelegt.
Die Vergütung des Vorstands unterliegt der Zuständigkeit des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat überprüft und berät jedoch die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand auf Vorschlag des Präsidialausschusses. Das gegenwärtige Vergütungssystem weist fixe und erfolgsbezogene Bestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter auf:
  • Das fixe Basisgehalt, ausbezahlt in 12 Monatsraten, orientiert sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
  • Der Jahresbonus ist eine variable Barvergütung, deren Höhe sich unter Bezug auf das Basisgehalt in erster Linie an der Erreichung geplanter Ergebnisziele der Daimler AG orientiert.
  • Zusätzlich können weitere Ziele wie zum Beispiel die Entwicklung des Total Shareholder Return berücksichtigt werden. Darüber hinaus hat der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats die Möglichkeit, die persönliche Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds, die sich nicht unmittelbar in der Performance des Gesamtunternehmens widerspiegelt, bei der Höhe des Jahresbonus mit einem bis zu 25%igen Zu- oder Abschlag zu berücksichtigen. Die Zielwerte für den Operating Profit werden jährlich im Voraus auf der Basis der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Planung festgelegt.
  • Das neue, erstmalig im Jahr 2005 angewandte Modell der aktienorientierten Vergütung, der so genannte Performance Phantom Share Plan, dessen Grundlage die langfristige Wertentwicklung des Unternehmens ist, basiert auf den Grundsätzen Erfolgsorientierung, Wettbewerbsbezug und Aktienbesitz. Das neue Modell berücksichtigt alle wesentlichen Kriterien, die im Rahmen guter Corporate Governance empfohlen werden. Durch eine Laufzeit von 4 Jahren ist der neue Plan auf mittelfristige Erfolgsziele ausgerichtet und entfaltet gleichzeitig durch die Verpflichtung zum Halten von Aktien langfristige Wirkung. Die Zielerreichung des Modells orientiert sich an der tatsächlich erreichten Kapitalrendite sowie an der Umsatzrendite im Vergleich zu maßgeblichen Wettbewerbern. Dies sind BMW, Ford, GM, Honda, Toyota, Volvo und VW. Durch die Zuteilung von virtuellen Aktien am Anfang des 4-Jahres-Zeitraums wird die Entwicklung der Aktie berücksichtigt, außerdem sind diese virtuellen Aktien während des 4-Jahres-Zeitraums dividendenberechtigt. Nach 3 Jahren wird, abhängig von der Zielerreichung, die endgültige Anzahl der virtuellen Aktien ermittelt. Diese virtuellen Aktien sind anschließend noch ein weiteres Jahr zu halten. Nach 4 Jahren ergibt sich der Auszahlungsbetrag, indem die Anzahl der virtuellen Aktien mit dem dann gültigen Aktienkurs multipliziert wird. Die Mitglieder des Vorstandes müssen ein Viertel dieses Bruttoauszahlungsbetrages zum Kauf von »echten« Aktien der Gesellschaft verwenden, bis die sich aus den Richtlinien für den Aktienbesitz (siehe unten) ergebenden Vorgaben erfüllt sind.
  • Bei Zuteilung der aktienorientierten Vergütung wird eine nachträgliche Änderung der festgelegten Erfolgsziele oder Vergleichsparameter ausdrücklich ausgeschlossen.
In Ergänzung zu diesen drei Komponenten der Vorstandsvergütung hat der Präsidialausschuss des Aufsichtsrates Richtlinien für den Aktienbesitz des Vorstandes (»Stock Ownership Guidelines«) verabschiedet, nach der die Vorstandsmitglieder gehalten sind, über mehrere Jahre hinweg einen Teil ihres Privatvermögens zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft einzusetzen und diese Aktien während der Zugehörigkeit zum Vorstand zu halten. Zur Erfüllung der Richtlinien sind die im Rahmen der neuen aktenorientierten Vergütung zu erwerbenden echten Aktien der Gesellschaft zu verwenden, der Aktienerwerb kann aber auch anderweitig erfolgen.
Das Vergütungssystem ist so ausgerichtet, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Verhältnis zu ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich sowie im Drittvergleich - auch international - angemessen ist. Als Ganzes stellt es die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei der Gewinnung und dem Erhalt internationaler Spitzenführungskräfte sicher.
Die Vergütung der Vorstandmitglieder wird im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen. Darüber hinaus werden die Angaben im Internet dauerhaft zugänglich gemacht.
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