Der Aufsichtsrat
Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat aus seinen Mitgliedern fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet, insbesondere für spezifische Themen wie Abschlussprüfungen sowie für die Vorbereitung von Beratungen und Beschlüssen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat hierbei verschiedene Beschlussgewalten an die Ausschüsse delegiert. Bestimmte Pflichten und Beschlussgewalten können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen jedoch nicht übertragen werden. Sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrats keine anderen Verfügungen trifft, können Aufsichtsratsmitglieder an den Ausschusssitzungen teilnehmen. Der Aufsichtsrat kann eine Delegation an einen Ausschuss jederzeit zurücknehmen. Die Übertragung bestimmter Aufgaben an einen Ausschuss ändert nichts an der gemeinsamen Verantwortung aller Aufsichtsratsmitglieder.
Aufgaben
Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern zu machen, wenn ein vorangegangener Vorschlag zur Bestellung nicht die nach § 31 Abs. 2 MitbestG zur Genehmigung notwendige Mehrheit gefunden hatte.
Zusammensetzung
Der Vermittlungsausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zwei weiteren Mitgliedern zusammen, von denen je eines von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und Aktionäre mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt wird.
Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind:
Dr. Manfred Bischoff
Erich Klemm
Dr. Thomas Klebe
Dr. Manfred Schneider
Sitzungen
Der Vermittlungsausschuss tritt nur in den in § 31 Abs. 3 MitbestG vorgesehenen Fällen zusammen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat einen Präsidialausschuss gebildet.
Aufgaben
Der Präsidialausschuss entscheidet über die dienstvertraglichen und sonstigen vertraglichen Angelegenheiten des Vorstands, insbesondere über die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder, über die gesetzlich vorgesehenen Zustimmungen nach § 98 (Kreditgewährung an Vorstandsmit-glieder), § 114 (Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern) und § 115 (Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder) AktG.
Der Präsidialausschuss berät und entscheidet über Fragen der Corporate Governance und gibt, sofern eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist, hierzu Empfehlungen. Im übrigen unterstützt und berät er den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dessen Vertreter.
Zusammensetzung
Dem Präsidialausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder an, die mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen gewählt werden. Ausschussmitglieder der Anteilseignerseite und der Arbeitnehmerseite sind im Ausschuss paritätisch vertreten.
Mitglieder des Präsidialausschusses sind:
Dr. Manfred Bischoff
Erich Klemm
Dr. Thomas Klebe
Dr. Manfred Schneider
Sitzungen
In den Ausschusssitzungen führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Vorsitz. Er stellt die Tagesordnung für die Sitzung auf und verteilt diese im voraus an die Ausschussmitglieder. Jedes Mitglied kann Themen zur Aufnahme in die Tagesordnung vorschlagen.
Der Aufsichtsrat hat außerdem einen Prüfungsausschuss gebildet.
Aufgaben
Dieser ist u.a. zuständig für die Erörterung der Zwischenabschlüsse sowie der Jahresabschlüsse für den Konzern und die Gesellschaft und überprüft die Effektivität und Weiterentwicklung des Risikomanagements. Hierzu kann der Prüfungsausschuss regelmäßig den Vorstand oder einzelne Mitglieder des Vorstands hinzuziehen. Der Abschlussprüfer nimmt an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, sofern nichts Gegenteiliges im Einzelfall beschlossen wird. Der Prüfungsausschuss überwacht des weiteren die Arbeit des Business Practice Office, einer Einrichtung, an die sich Mitarbeiter mit Anmerkungen zur Rechnungslegung und zu den Geschäftspraktiken wenden können und beschäftigt sich mit Compliance-Fragen.
Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich mit Fragen des Rechnungs- und Risikomanagements. Er behandelt die Zwischen- und Jahresabschlüsse des Unternehmens und des Konzerns, einzeln und konsolidiert. Der Prüfungsausschuss macht Empfehlungen betreffend die Auswahl externer Abschlussprüfer, bewertet deren Geeignetheit und Unabhängigkeit. Nachdem ein Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung gewählt ist, beauftragt der Prüfungsausschuss den Prüfer die Jahresabschlussprüfung durchzuführen, verhandelt das Prüfungshonorar und legt die Schwerpunkte der Prüfung fest. Der Prüfungsausschuss erhält Berichte der externen Prüfer bezüglich Rechnungsangelegenheiten, die als kritisch betrachtet werden und bei evtl. Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorstand. Zusätzlich gibt er Empfehlungen an den Aufsichtsrat z.B. betreffend die Verwendung des Bilanzgewinns und von Kapitalmaßnahmen. Schließlich genehmigt der Prüfungsausschuss Leistungen des externen Prüfers oder seiner Tochterunternehmen für die Gesellschaft oder Unternehmen des Konzerns, die nicht direkt die Abschlussprüfung betreffen.
Darüber hinaus unterbreitet der Prüfungsausschuss einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers zur Vorlage an die Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat.
Vor Unterbreitung eines Wahlvorschlags wird der Prüfungsausschuss eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers einholen, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen den Prüfern und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, ob und ggf. in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen insbesondere auf dem Beratungssektor erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind.
Der Prüfungsausschuss vereinbart mit dem Abschlussprüfer des weiteren, dass der Prüfungsausschuss über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird. Darüber hinaus wird vereinbart, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Prüfungsausschusses wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Der Prüfungsausschuss vereinbart weiter, dass der Abschlussprüfer ihn informiert, bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben.
Zusammensetzung
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen, die von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt werden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Bernhard Walter, ist vom Aufsichtsrat als Financial Expert benannt.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:
Bernhard Walter
Erich Klemm
Dr. Clemens Börsig
Stefan Schwaab
Ausschussmitglieder der Anteilseignerseite und der Arbeitnehmerseite sind im Ausschuss paritätisch vertreten. Die Mitglieder sind gemäß den für sie geltenden Vorschriften unabhängig.
Sitzungen
In den Ausschusssitzungen führt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Vorsitz. Er stellt die Tagesordnung für die Sitzung auf und verteilt diese im voraus an die Ausschussmitglieder. Jedes Mitglied kann Themen zur Aufnahme in die Tagesordnung vorschlagen.
Aufgaben
Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus in Übereinstimmung mit dem deutschen Corporate Governance Kodex einen Nominierungsausschuss gebildet, der dem Aufsichtsrat gegenüber Empfehlungen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner abgibt.
Zusammensetzung
Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt.
Mitglieder des Nominierungsausschusses sind:
Dr. Manfred Bischoff
Dr. Manfred Schneider
Lynton R. Wilson
Sitzungen
Der Nominierungsausschuss tritt nach Bedarf zusammen.
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