Vergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrates wird in der Satzung durch die Hauptversammlung festgelegt.
Die Satzung der Gesellschaft sieht derzeit vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz nach Abschluss des Geschäftsjahres ein festes Honorar erhalten. Dieses Honorar beläuft sich auf je EUR 75.000,- für das einzelne Mitglied, das dreifache dieses Betrages für den Vorsitzenden, das zweifache dieses Betrages für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, das 1,5-fache dieses Betrages für Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen und das 1,3-fache für in den Ausschüssen des Aufsichtsrats vertretene Mitglieder. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere der genannten Funktionen ausübt, bemisst sich seine Vergütung ausschließlich nach der am höchsten vergüteten Funktion. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von EUR 1.100,- für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen.
Für Dienst- bzw. Arbeitsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern, durch die diese neben ihren Aktivitäten im Aufsichtsrat zu bestimmten Tätigkeiten verpflichtet werden, ist die gesonderte und individuelle Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig.