Transparenz
Finanzkommunikation
Die Gesellschaft befolgt bei der Weitergabe von Informationen die gesetzlichen Vorgaben.
Sie wird ihre Aktionäre bei Informationen gleich behandeln. Sämtliche neue Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind, werden grundsätzlich unverzüglich auch den Aktionären zur Verfügung gestellt.
Informationen, die die Gesellschaft im Ausland aufgrund der jeweiligen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht, werden auch im Inland in der Originalfassung oder zumindest in englischer Sprache unverzüglich bekannt gegeben werden.
Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information der Aktionäre und Anleger wird die Gesellschaft dabei insbesondere das Internet nutzen.
Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit werden Termine der wesentlich wiederkehrenden Veröffentlichungen (u. a. der Geschäftsbericht, Zwischenberichte, Termine der Hauptversammlung) in einem Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert.
Die von der Gesellschaft veröffentlichten Informationen über das Unternehmen werden auch über die Internetseite des Unternehmens zugänglich sein. Die Internetseite ist übersichtlich gegliedert und auch in englischer Sprache abrufbar.
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