Chancengleichheit in der Daimler AG in Deutschland
Die „Gemeinsame Erklärung zur Förderung von Chancengleichheit“ zeigt beispielhaft auf, dass sich Daimler mit konkreten Maßnahmen der Sicherung von Chancengleichheit verpflichtet hat:
Das Unternehmen hat auf Grundlage einer Ende 2001 geschlossenen Betriebs- vereinbarung zur Familienzeit eine Reihe prämierter Maßnahmen (z.B. „familien- freundliches Unternehmen“) zur flexiblen Gestaltung von Kinderbetreuungszeiten formuliert. Inzwischen gibt es in Stuttgart-Möhringen und in Wörth Betriebskindergärten, in Untertürkheim und Sindelfingen wurden Kooperationen mit Kindergärten geschlossen. An weiteren Standorten (z.B. Düsseldorf) stehen Notbetreuungsplätze zur Verfügung.
Im Jahr 2006 beschäftigte die das Unternehmen 8.278 schwerbehinderte Menschen (Basis: Integrations- vereinbarung 2002). Dies entspricht einer Beschäftigungsquote von 5,35 Prozent. Somit konnte die gesetzliche Quote von 5 Prozent erneut überschritten werden. Zusätzlich werden freiwillig Aufträge seitens des Unternehmens an Behindertenwerkstätten vergeben.
Chancengleichheit, Offenheit und der faire, respektvolle Umgang miteinander gehören zu unseren Grundprinzipien. Basierend auf den Grundsätzen zur sozialen Verantwortung und der Verhaltensrichtlinie haben Geschäftsleitung, Konzernbetriebs- rat und Konzernsprecherausschuss gemeinsam unser Grundverständnis zum Thema fairer Umgang am Arbeitsplatz in Form einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Anliegen ist eine deutliche Positionierung gegen Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung. Darüber hinaus werden in der Konzernbetriebsvereinbarung klare Handlungsanweisungen zur Gestaltung der Zusammenarbeit im täglichen Miteinander formuliert. An Pilotstandorten wurden Prozessabläufe institutionalisiert und Qualifizierungen für die Belegschaft durchgeführt.