Der Vorstand
Überblick über die Verantwortungsbereiche
Die alleinige Verantwortung für die Leitung der Gesellschaft liegt bei ihrem Vorstand. Dieser ist für die Steuerung, Koordination und Kontrolle der Geschäfte im Rahmen der von ihm für die Gesellschaft festgelegten Ziele verantwortlich. Außerdem vertritt der Vorstand das Unternehmen vor Gericht und gegenüber Dritten.
Die Rechte und Pflichten des Vorstandes sind im Aktiengesetz, in der Satzung der Gesellschaft, der Geschäftsordnung des Vorstandes und den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder festgelegt, die ergänzt werden durch den Zustimmungskatalog des Aufsichtsrats sowie die gesetzlichen und vom Aufsichtsrat festgelegten Berichts- und Informationspflichten. Die Geschäfte des Unternehmens werden durch den Vorstand gemeinschaftlich geführt (Kollegialprinzip).
Die innere Organisation des Vorstandes ist in der Geschäftsordnung festgelegt. Diese enthält Regeln, die die Verantwortungsbereiche des gesamten Vorstandes, des Vorsitzenden und der einzelnen Vorstandsmitglieder festlegen. Sie beinhaltet auch Regelungen zu den Sitzungen des Vorstandes und die Beziehungen zwischen dem Vorstand und Aufsichtsrat.
Die wesentlichen Pflichten der Vorstandsmitglieder lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Der Vorstand leitet die Gesellschaft zum Wohl der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Gesetze und guter Verhaltensstandards.
  • Der Vorstand entwickelt die strategische Planung des Unternehmens. Er identifiziert und entwickelt strategische Planungen für die Gesellschaft und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab. Der Vorstand implementiert die Planung nachdem der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt hat und überwacht deren Umsetzung; er empfiehlt ggf. Änderungen soweit diese notwendig erscheinen.
  • Aufstellung der Jahresplanung und Budgets.
    Mit der Aufstellung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens entwickelt der Vorstand eine jährliche operative Planung und jährliche Budgets für die Gesellschaft.
  • Erstellung eines Risikoüberwachungssystems.
    Der Vorstand errichtet ein Risikoüberwachungssystem zur frühzeitigen Identifizierung drohender Risiken, entwickelt dieses System fortlaufend weiter und überwacht es auf seine Effizienz.
  • Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses.
    Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und deren Richtigkeit. Der Vorstand trägt Sorge dafür, dass der Jahresabschluss die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft ordnungsgemäß widerspiegelt und legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor.
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