Zusammensetzung und Geschäftsverteilung
Die Mitglieder des Vorstands können vom Aufsichtsrat gemäß dem Aktiengesetz für eine maximale Dauer von fünf Jahren bestellt werden. Der Aufsichtsrat hat dazu festgelegt, dass die Wiederbestellung von Vorständen bei der Gesellschaft in der Regel für die Dauer von drei Jahren erfolgt. Auch die erstmalige Bestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt in der Regel für drei Jahre. Entsprechend der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sollen Vorstandsmitglieder, die älter als 60 Jahre sind, in der Regel jeweils nur noch für die Dauer von einem Jahr bestellt werden. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt eine weitere Bestellung nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe. Eine Wiederwahl ist möglich; diese muss vom Aufsichtsrat beschlossen werden.
Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung erfolgt nur bei Vorliegen besonderer Umstände. Die Vorstandsmitglieder können vor Beendigung ihrer Amtszeit nur durch den Aufsichtsrat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abgesetzt werden, z.B. in Fällen von schwerem Vertragsbruch oder bei Unfähigkeit, ihre Aufgabe pflichtgemäß wahrzunehmen.
Der Aufsichtsrat ernennt den Vorsitzenden des Vorstands. Zum Vorsitzenden des Vorstands hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Dieter Zetsche bestellt.
Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz muss im Vorstand ein Arbeitsdirektor vertreten sein. Dieser wird vom Aufsichtsrat ernannt. Herr Günther Fleig, Mitglied des Vorstands und verantwortlich für das Ressort Human Ressources, wurde als Arbeitsdirektor bestellt.
Die Ressortverteilung wird vom Aufsichtsrat festgelegt und ist unter der Rubrik "
Vorstand" nachzulesen.