Transparenz
Informationspflichten/ Informationen über die Gesellschaft
Der Vorstand der Gesellschaft wird Insidertatsachen, die die Gesellschaft unmittelbar betreffen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich veröfffentlichen.
Sobald der Gesellschaft angezeigt oder auf andere Weise bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5, 10, 25, 50 oder 75 % der Stimmrechte der Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, wird dies vom Vorstand entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unverzüglich veröffentlicht.
Erwerb und Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder von darauf bezogenen Erwerbs- oder Veräußerungsrechten (z.B. Optionen) sowie von sonstigen Finanzinstrumenten und Derivaten durch Personen, die bei der Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen sowie durch bestimmte den erwähnten Personenkreis nahestehende Personen werden von diesen unverzüglich der Gesellschaft mitgeteilt. Von der Mitteilungspflicht sind Transaktionen bis zu € 5.000 innerhalb eines Kalenderjahres ausgenommen. Die Gesellschaft wird die Mitteilung unverzüglich veröffentlichen. Im Geschäftsbericht werden im Corporate Governance Teil entsprechende Angaben gemacht.
Das Unternehmen wird den Aktienbesitz einschließlich der Optionen sowie der sonstigen Derivate einzelner Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder angeben, wenn dieser direkt oder indirekt größer als ein Prozent der ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ein Prozent der ausgegebenen Aktien, wird der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben.
Inhaltsnavigation
Informationspflichten/ Informationen über die Gesellschaft
Inhaltsnavigation
Informationspflichten/ Informationen über die Gesellschaft
© 2008 Daimler AG. Alle Rechte vorbehalten.