Fragen & Antworten
zu Dividende und Versteuerung (2003)
Wie hoch wird die Dividende für das Geschäftsjahr 2002?
Die Aktionäre von DaimlerChrysler haben auf der Hauptversammlung am 09. April 2003 der Dividende des Unternehmens für 2002 von EUR 1,50 / US-$ 1,6111 je Aktie zugestimmt. Die Dividendensumme steigt damit um 50 Prozent auf EUR 1.519 Mio. Dies ist die höchste Summe unter den im deutschen Leitindex DAX vertretenen Unternehmen.
Wann wird die Dividende ausgezahlt?
Die Auszahlung der Dividende erfolgte am ersten Bankarbeitstag nach der HV, also am 10. April 2003, an die Depotbanken, die die Verteilung an die Aktionäre sicherstellen.
Dies ist auch der erste Tag, an dem der Aktienkurs ex dividende notiert wurde.
Eigentümer von DaimlerChrysler Aktienurkunden erhalten einen Scheck zugeschickt.
Wie hoch wird die Dividende für das Geschäftsjahr 2003?
Vorstand und Aufsichtsrat werden eine Dividende für das Geschäftsjahr 2003 gegebenenfalls Anfang Februar 2004 vorschlagen. DaimlerChrysler wird diesen Vorschlag dann öffentlich zugänglich machen. Die endgültige Entscheidung über die Dividende wird durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung am 7. April 2004 in Berlin getroffen werden.
Bis wann muss ich Aktien gekauft haben, um dividendenberechtigt zu sein?
Dividendenberechtigt sind Aktionäre, die Aktien der Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung in ihrem Depot halten. Es gibt keine Mindesthaltedauer vor oder nach der Hauptversammlung.
Wen kontaktiere ich bei Fragen zur Dividendenzahlung?
Bei Girosammelverwahrung der Aktien Ihre Haus-/Depotbank, bei der das Aktiendepot geführt wird.
Als Eigentümer von DaimlerChrysler Aktienurkunden (effektiven Stücken) wenden Sie sich bitte an die
Registrar Services GmbH
Postfach
60630 Frankfurt
Deutschland
Telefon: 01803 - 100 100 , Mo - Fr 9 - 19 Uhr
Telefon ++49-(0) 1805 00 18 52
Fax ++49-(0) 1805 00 18 53
die im Auftrag der DaimlerChrysler AG die Dividendenzahlungen veranlasst.
Kann die Dividende für in Europa oder Asien wohnhafte Besitzer effektiver Stücke direkt auf das Konto bei der Hausbank überwiesen werden?
Nein - da im deutschen Register die Mitführung und Verwaltung der Kontoverbindung nicht vorgesehen ist und auch das System der Deutschen Börse Clearing die Weiterleitung der Kontoverbindung nicht vorsieht.
Bestätigung der Teilnahme an der Hauptversammlung?
Eine Teilnahmebestätigung kann selbstverständlich am aktienrechtlichen Informationsstand in der Eingangshalle ausgestellt werden.
Diese Bestätigungen können dazu dienen, evtl. angefallene Reisekosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung bei der persönlichen Steuererklärung als Werbungskosten zu deklarieren.
Steuerinländer, d.h. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, unterliegen mit den von der DaimlerChrysler AG bezogenen Dividenden der deutschen Besteuerung. Steuerpflichtig ist die Hälfte der Dividende. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Aktionären sind die in 2003 erhaltenen DaimlerChrysler-Dividenden steuerfrei aber ggf. gewerbesteuerpflichtig.
Die bei Auszahlung der Dividende einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld des Aktionärs anzurechnen. Übersteigt der Anrechnungsbetrag die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld, so wird der überschießende Steuerbetrag erstattet.
Der bei der Auszahlung der Dividende einbehaltene Solidaritätszuschlag wird auf die Solidaritätszuschlagsschuld des Aktionärs angerechnet. Übersteigt der anzurechnende Solidaritätszuschlag die Solidaritätszuschlagsschuld, so wird der überschießende Betrag erstattet.
1.1. Aktien im Privatvermögen
Die Dividenden sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auszuweisen (Halbeinkünfteverfahren). Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist 2003 ein Sparer- Freibetrag von Euro 1.550(Ledige)/ Euro 3.100 (zusammenverlagte Ehegatten) und ein Werbungskosten-Pauschbetrag von Euro 51 (Ledige)/ Euro 102 (zusammenveranlagte Ehegatten) zur berücksichtigen.
1.2. Aktien im Betriebsvermögen
Die Dividenden gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (Halbeinkünfteverfahren oder Steuerfreistellung). Die anrechenbare Kapitalertragsteuer und der anrechenbare Solidaritätszuschlag sind auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld des Aktionärs anzurechnen.
2.1. Es liegen weder ein Freistellungsauftrag noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor.
Die depotführende Bank zahlt die Dividende unter Abzug von 20% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag an die Aktionäre aus.
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1 Aktie |
1000 Aktien |
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Dividende |
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1,50 Euro |
1.500,00 Euro |
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abzgl. Kapitalertragsteuer |
20% |
-0,30 Euro |
-300,00 Euro |
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abzgl. Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer |
5,5% von 20% |
-0,02 Euro |
-16,50 Euro |
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Auszahlung |
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1,18 Euro |
1.183,50 Euro |
Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den einbehaltenen Solidaritätszuschlag.
2.2. Es liegt ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor.
Die depotführende Bank zahlt die Dividende ohne Abzug der Kapitalertragsteuer bzw. des Solidaritätszuschlages an den Aktionär aus.
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1 Aktie |
1000 Aktien |
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Dividende |
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1,50 Euro |
1.500,00 Euro |
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Auszahlung |
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1,50 Euro |
1.500,00 Euro |
Der Aktionär erhält keine Steuerbescheinigung.
2.3. DaimlerChrysler-Aktien als effektive Stücke
Werden die Aktien als effektive Stücke gehalten, so kann der Aktionär keinen Freistellungsauftrag für diese Aktien erteilen. Es wird somit immer Kapitalertragsteuer/ Solidaritätszuschlag einbehalten. Die Anrechnung dieser einbehaltenen Steuern erfolgen im Rahmen der Veranlagung des Aktionärs.
Mit dem Dividendenscheck der DaimlerChrysler AG erhält der Besitzer effektiver Stücke eine Abrechnung, die er gegenüber seinem Finanzamt als Steuerbescheinigung verwenden kann.
1.1. Besteuerung in Deutschland
Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie Kapitalerträge i.S. des § 49 EStG beziehen. Dazu gehören auch Dividenden von deutschen Aktiengesellschaften.
Die Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen durch den Steuerabzug als abgegolten. Die Höhe der in Deutschland einbehaltenen Kapitalertragsteuer richtet sich auch nach den Bestimmungen eines ggf. vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Bundesrepublik und dem Heimatstaat des Aktionärs.
1.2. Besteuerung im Ausland
Die Besteuerung von aus Deutschland bezogenen Dividenden im Heimatland des Aktionärs richtet sich nach den dortigen steuerlichen Bestimmungen.
Die depotführende Bank zahlt die Dividende unter Abzug von 20% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag an die Aktionäre aus.
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1 Aktie |
1000 Aktien |
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Dividende |
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1,50 Euro |
1.500,00 Euro |
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abzgl. Kapitalertragsteuer |
20% |
-0,30 Euro |
-300,00 Euro |
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abzgl. Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer |
5,5% von 20% |
-0,02 Euro |
-16,50 Euro |
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Auszahlung |
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1,18 Euro |
1.183,50 Euro |
Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den einbehaltenen Solidaritätszuschlag.
Übersteigt der Betrag (Steuersatz) der einbehaltenen Kapitalertragsteuer bzw. des Solidaritätszuschlags den nach einem ggf. bestehenden Doppelbesteuerungs-abkommen vorgesehenen Einbehaltungsbetrag (Steuersatz), so können US-Aktionäre eine automatische Erstattung des zuviel einbehaltenen Betrages beantragen. Bei Aktionären andere Nationalitäten ist ein Antrag beim Bundesamt für Finanzen möglich:
Bundesamt für Finanzen
Friedhofstr.1
D-53225 Bonn
Tel. +49(0) 1888 406-0
Fax +49(0) 1888 406-2661
Antragsvordrucke können über die Internetadresse des Bundesamtes für Finanzen bestellt werden.
Der Antrag muss eingereicht werden bis zum 31.12.2007.
Die vorstehenden Ausführungen sind nicht erschöpfend. Sie berücksichtigen eine Vielzahl von Fallkonstellationen nicht (z.B. die Aktien werden von einem Fonds oder einer steuerbefreiten inländischen Körperschaft gehalten). Hier ist im Einzelfall durch den Aktionär steuerlicher Rat einzuholen.