Übersicht
Die Aktionäre von Daimler haben auf der Hauptversammlung am 9. April 2008 der Dividende des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2007 von EUR 2,00 je Aktie zugestimmt.
Die Dividendensumme betrug EUR 1,928 (i.V. EUR 1,542) Mrd.
Die Abweichung zum veröffentlichten Gewinnverwendungsvorschlag ergibt sich aufgrund der Reduzierung der dividendenberechtigten Stückaktien wegen des Erwerbs und des Einzugs eigener Aktien. Dieser Differenzbetrag in Höhe von 99.616.628,00 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende berücksichtigt sowohl die Entwicklungen von operativem Ergebnis und Cash Flow im abgelaufenen Jahr als auch die Perspektiven für die folgenden Geschäftsjahre.
Wann wurde die Dividende ausgezahlt / der Kurs ex dividende notiert?
Die Auszahlung der Dividende erfolgte am ersten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung, also am 10. April 2008, an die Depotbanken, die die Verteilung an die Aktionäre sicherstellen. Dies ist auch der Tag, an dem der Aktienkurs ex dividende notierte.
Eine Übersicht mit Beträgen und Terminen seit 1988 finden Sie
hier.
Dividendenberechtigt sind alle Aktionäre nach Maßgabe der Aktienzahl (isin DE 000 7100000), die sie am Tag der Hauptversammlung in ihrem Depot halten. Es gibt keine Mindesthaltedauer vor oder nach der Hauptversammlung.
Bei Girosammelverwahrung der Aktien Ihre Haus-/Depotbank, bei der das Aktiendepot geführt wird.
Als Eigentümer von DaimlerChrysler Aktienurkunden (effektiven Stücken) wenden Sie sich bitte an die
Registrar Services GmbH
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Deutschland
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die im Auftrag der DaimlerChrysler AG die Dividendenzahlungen veranlasst.
1. Grundsätze
Steuerinländer, d.h. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, unterliegen mit den vom Unternehmen bezogenen Dividenden der deutschen Besteuerung. Steuerpflichtig ist die Hälfte der Dividende. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Aktionären sind die in 2007 erhaltenen Dividenden grundsätzlich körperschaftsteuerfrei, 5% der Dividende unterliegen jedoch einem pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbot. Damit sind im Ergebnis künftig 5% der empfangenen Dividende körperschaftsteuerpflichtig.
Unterliegen die Aktionäre der Gewerbesteuer, so sind die Dividenden gewerbesteuerpflichtig, wenn es sich um Aktien im Streubesitz - weniger als 15% des Grundkapitals - handelt.
Die bei Auszahlung der Dividende einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld des Aktionärs anzurechnen. Übersteigt der Anrechnungsbetrag die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld, so wird der überschießende Steuerbetrag erstattet.
Der bei der Auszahlung der Dividende einbehaltene Solidaritätszuschlag wird auf die Solidaritätszuschlagschuld des Aktionärs angerechnet. Übersteigt der anzurechnende Solidaritätszuschlag die Solidaritätszuschlagschuld, so wird der überschießende Betrag erstattet.
Die Regelungen zur Abgeltungssteuer gelten erst ab 01.01.2009 (siehe dazu rechts "Abgeltungssteuer").
1.1. Aktien im Privatvermögen
Die Dividenden sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auszuweisen (Halbeinkünfteverfahren). Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist 2008 ein Sparer-Freibetrag von 750 Euro (Ledige) / 1.500 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten) und ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro (Ledige) / 102 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten) zur berücksichtigen.
1.2. Aktien im Betriebsvermögen
Die Dividenden gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (Halbeinkünfteverfahren oder 95% Steuerfreistellung bei der Körperschaftsteuer bzw. Steuerpflicht bei der Gewerbesteuer, wenn der Aktienbesitz kleiner als 15% des Grundkapitals ist.). Die anrechenbare Kapitalertragsteuer und der anrechenbare Solidaritätszuschlag sind auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld des Aktionärs anzurechnen.
2. Auszahlung der Dividende
2.1. Es liegen weder ein Freistellungsauftrag noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor
Die depotführende Bank zahlt die Dividende unter Abzug von 20% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag an die Aktionäre aus.
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1 Aktie |
1000 Aktien |
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Dividende |
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2,00 Euro |
2.000,00 Euro |
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abzgl. Kapitalertragsteuer |
20% |
-0,40Euro |
-400,00 Euro |
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abzgl. Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer |
5,5% von 20% |
-0,02 Euro |
-22,00 Euro |
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Auszahlung |
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1,58 Euro |
1.578,00 Euro |
Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den einbehaltenen Solidaritätszuschlag. Außerdem erhält der Aktionär von der depotführenden Bank eine Jahresbescheinigung über seine Kapitalerträge.
2.2. Es liegt ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor
Die depotführende Bank zahlt die Dividende ohne Abzug der Kapitalertragsteuer bzw. des Solidaritätszuschlages an den Aktionär aus.
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1 Aktie |
1.000 Aktien |
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Dividende |
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2,00Euro |
2.000,00 Euro |
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Auszahlung |
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Der Aktionär erhält keine Steuerbescheinigung, die Angaben über die gezahlten Dividenden sind jedoch vom Kreditinstitut in die zu erstellende Jahresbescheinigung über Kapitalerträge aufzunehmen.
2.3. Aktien als effektive Stücke
Bis zum August 2007 konnten Aktien noch in Form von effektiven Stücken (Aktienurkunden) ausgeliefert werden. Werden die Aktien als effektive Stücke gehalten, so kann der Aktionär keinen Freistellungsauftrag für diese Aktien erteilen. Es wird somit immer Kapitalertragsteuer/ Solidaritätszuschlag einbehalten. Die Anrechnung dieser einbehaltenen Steuern erfolgt im Rahmen der Veranlagung des Aktionärs.
Mit dem Dividendenscheck des Unternehmens erhält der Besitzer effektiver Stücke eine Abrechnung, die er gegenüber seinem Finanzamt als Steuerbescheinigung verwenden kann.
1. Grundsätze
1.1. Besteuerung in Deutschland
Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie Kapitalerträge i.S. des § 49 EStG beziehen. Dazu gehören auch Dividenden von deutschen Aktiengesellschaften.
Die Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen durch den Steuerabzug als abgegolten. Die Höhe der in Deutschland einbehaltenen Kapitalertragsteuer richtet sich auch nach den Bestimmungen eines ggf. vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Bundesrepublik und dem Heimatstaat des Aktionärs.
1.2. Besteuerung im Ausland
Die Besteuerung von aus Deutschland bezogenen Dividenden im Heimatland des Aktionärs richtet sich nach den dortigen steuerlichen Bestimmungen.
2. Auszahlung der Dividende
Die depotführende Bank zahlt die Dividende unter Abzug von 20% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag an die Aktionäre aus.
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1 Aktie |
1000 Aktien |
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Dividende |
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2,00 Euro |
2.000,00 Euro |
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abzgl. Kapitalertragsteuer |
20% |
-0,40 Euro |
-400,00 Euro |
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abzgl. Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer |
5,5% von 20% |
-0,02 Euro |
-22,00 Euro |
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Auszahlung |
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1,58 Euro |
1.578,00 Euro |
Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den einbehaltenen Solidaritätszuschlag.
Übersteigt der Betrag (Steuersatz) der einbehaltenen Kapitalertragsteuer bzw. des Solidaritätszuschlags den nach einem ggf. bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Einbehaltungsbetrag (Steuersatz), so können US-Aktionäre eine automatische Erstattung des zuviel einbehaltenen Betrages beantragen. Bei Aktionären andere Nationalitäten ist ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern möglich:
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
D-53225 Bonn
Tel. +49(0) 228-406-0
Fax +49(0) 228-406-2661
Internet:
www.bzst.bund.de
Antragsvordrucke können über die Internetadresse des Bundeszentralamtes für Steuern bestellt werden.
Der Antrag muss eingereicht werden bis zum 31.12.2012.
Die vorstehenden Ausführungen sind nicht erschöpfend. Sie berücksichtigen eine Vielzahl von Fallkonstellationen nicht (z.B. die Aktien werden von einem Fonds oder einer steuerbefreiten inländischen Körperschaft gehalten). Hier ist im Einzelfall durch den Aktionär steuerlicher Rat einzuholen.