Wortmeldungen und Gegenanträge
In jedem Saal gibt es einen Wortmeldetisch, an dem Sie Ihre Absicht zur Wortmeldung ankündigen müssen. Sie werden dann in die Rednerliste aufgenommen und vom Versammlungsleiter (Dr. Manfred Bischoff) rechtzeitig vor Ihrem Redebeitrag aufgerufen. Ihren Beitrag können Sie an einem der Rednerpulte vorbringen. Eine bestimmte Uhrzeit kann Ihnen nicht verbindlich mitgeteilt werden. Der Versammlungsleiter wird zu Beginn der Veranstaltung das Prozedere erläutern.
Je nach Länge der Rednerliste kann der Versammlungsleiter die Redezeit nach entsprechender Ankündigung für alle nachfolgenden Redner beschränken, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Hauptversammlung zu gewährleisten. Aktionäre werden bei der Gewährung der Redezeit gleich behandelt, die Größe des eigenen Aktienbestandes wird dabei nicht berücksichtigt.
Die Aussprache erfolgt abschnittsweise, das heißt es sprechen erst eine gewisse Anzahl von Aktionären, deren Fragen der Vorstand dann beantwortet, bevor weitere Redner aufgerufen werden.
Gerne können Sie Ihre Fragen/Anträge (ggf. mit Schriftwechsel, Belegen etc.) auch bereits vorab schriftlich bei Investor Relations einreichen.
Daimler AG
Investor Relations
096/ E 409
70546 Stuttgart
Deutschland
Telefax: +49-711-17-34275
e-Mail: investor.relations@daimler.com
Dies ermöglicht eine Recherche im Vorfeld und eine gezieltere Vorbereitung der Antwort. Auch dann ist es aber notwendig, dass Sie sich am HV-Tag an einem der Wortmeldetische melden und Ihre Fragen nochmals mündlich vortragen.
Die Frist zur Einreichung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen beginnt mit der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger (dieses Jahr am 28.02.2008) und endet zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung. Bei Daimler besteht die Möglichkeit zur Einreichung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen damit für einen Zeitraum von ca. vier Wochen.
Aufgrund der seit Juli 2002 geltenden Fassung des § 126 AktG ist der Versand von Gegenanträgen nicht mehr vorgesehen. Diese müssen lediglich "zugänglich" gemacht werden. Daimler veröffentlicht daher laufend neu eingereichte Gegenanträge auf seiner Website und macht sie so unverzüglich und weltweit zugänglich.
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Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten einzureichen.
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Ein Gegenantrag muss sich auf einen oder mehrere Punkte der Tagesordnung beziehen. Gegenanträge werden online veröffentlicht
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Die Anforderungen in Bezug auf Gegenanträge und Wahlvorschläge lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Berechtigung - Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sein oder von einem Aktionär bevollmächtigt sein. Es besteht keine Mindestanforderung an die Zahl der gehaltenen Aktien.
Frist - Anträge können ab der Veröffentlichung der Einberufung und der Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger bis zwei Wochen vor dem Tag der HV, also zwischen 28.02.2008 und inkl. 25.03.2008, bei der Gesellschaft eingereicht werden.
Adresse - Gegenanträge sind an die in der Einberufung genannte Adresse zu richten.
Sollten Sie einen oder mehrere Gegenanträge einreichen wollen, so senden Sie diese bitte direkt an
Daimler AG
Investor Relations
096/ E 409
70546 Stuttgart
Deutschland
Telefax: +49-711-17-32475
e-Mail: investor.relations@daimler.com
Begründung - Der Gegenantrag eines Aktionärs gegen den Vorschlag von Vorstand oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung ist mit einer Begründung zu versehen. Die Begründung darf nicht mehr als 5000 Zeichen betragen; wird diese Größe überschritten, so muss die Begründung nicht zugänglich gemacht werden. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden.
Ähnliche Gegenanträge - Reichen mehrere Aktionäre Gegenanträge zum gleichen Beschlussgegenstand ein, kann der Vorstand diese Gegenanträge und die betreffenden Begründungen zusammenfassen.
Ausschluss von Gegenanträgen - Ein rechtzeitig eingereichter Gegenantrag muss gemäß § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht werden, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss führen würde oder wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen).
Abstimmung - Sie können sich einem Gegenantrag anschließen, wenn Sie bei dem zugrunde liegenden Punkt der Tagesordnung mit "Nein" stimmen, bzw. die besonderes gekennzeichneten Gegenanträge unterstützen, indem Sie die hierfür vorgesehenen Kästchen ankreuzen.