Umwandlungen
Nachstehend finden Sie Bekanntmachungen, welche das Unternehmen gemäß dem deutschen Umwandlungsgesetz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Nach dem deutschen Umwandlungsgesetz müssen bestimmte beabsichtigte Transaktionen der Daimler AG, z.B. Verschmelzungen und Abspaltungen von Teilen des Vermögens, im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht werden.
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