Menschenrechte
DaimlerChrysler bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte. Deshalb haben menschenrechtliche Aspekte und der Umgang mit diesen Eingang in die DaimlerChrysler-Standards geschäftlichen Verhaltens gefunden. Referenztexte hierfür sind insbesondere die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die OECD-Leitsätze. Deren Inhalte sind zum Teil implizit oder auch explizit in unternehmenseigene Regelwerke aufgenommen, wie die Verhaltensrichtlinie und die Grundsätze zur sozialen Verantwortung. S.12 ff.
Beispielhaft können folgende Themen genannt werden:
  • Fragen der Vereinigungsfreiheit, der Tarifautonomie und der Ächtung von Kinderarbeit werden in den Grundsätzen zur sozialen Verantwortung angesprochen.
  • Aktivitäten, die die Zulieferer von DaimlerChrysler betreffen, werden maßgeblich von „Global Procurement & Supply“ verantwortet. Gemäß den Grundsätzen zur sozialen Verantwortung erwartet das Unternehmen von seinen Zulieferern, dass sie vergleichbare Grundsätze als Basis für eine nachhaltige Geschäftstätigkeit einhalten.
  • Für das Sicherheitspersonal ist die Abteilung für interne Sicherheit zuständig (einschließlich Schulungen zu menschenrechtlichen Fragen).
Wie in dem Kapitel „Risikomanagement und Compliance“ S.14 f. dargelegt, setzt DaimlerChrysler verschiedene Instrumente ein, um die eigene Geschäftstätigkeit hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten zu überwachen. Diese Aufgabe wird hauptsächlich von der Konzernrevision, der Rechtsabteilung und der Abteilung Corporate Compliance Operations ausgeübt – auf Basis gesetzlicher Vorgaben respektive interner Richtlinien. Der Dialog mit der Welt-Arbeitnehmervertretung und anderen internen Institutionen übernimmt eine wichtige unterstützende Rolle. S.15 ff.
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Hinweis
Die Informationen in der Rubrik "Nachhaltigkeit" beziehen sich überwiegend auf das Berichtsjahr 2006. Sie bilden daher nicht in jedem Fall die aktuelle Situa- tion im Unternehmen ab.
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