Corporate Governance bei DaimlerChrysler
Organe der Unternehmensführung
Das deutsche Recht sieht für DaimlerChrysler drei Gesellschaftsorgane vor:
  • die Hauptversammlung, bei der die Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben,
  • der Vorstand, der für die Geschäftsführung des Unternehmens verantwortlich ist,
  • der Aufsichtsrat, dessen Aufgabe es ist, den Vorstand zu überwachen und zu beraten. Der Aufsichtsrat hat drei Ausschüsse gebildet: den Präsidialausschuss, der insbesondere für die Vertragsangelegenheiten und Vergütungen der Vorstandsmitglieder verantwortlich ist; den Prüfungsausschuss, der sich mit Fragen der Finanzberichterstattung, Rechnungslegung, des Risikomana-gements, der Abschlussprüfung, der internen Kontrollsysteme sowie der Behandlung von Beschwerden in diesen Zusammenhängen befasst, und den Vermittlungsausschuss, der ausschließlich zur Wahrnehmung der in § 31 Absatz 3 des deutschen Mitbestimmungsgesetzes genannten Aufgaben gebildet ist.
Die Entscheidungsbefugnisse der drei Gesellschaftsorgane sind strikt voneinander getrennt. Eine detaillierte Beschreibung der Grundsätze der Corporate Governance, der Rechte und Pflichten der Organe und ihrer Zusammensetzung sowie die Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex sind im DaimlerChryler- Geschäftsbericht 2006 GB 2006 S.112 ff., 126 ff., in der Grafik 3 und unter www 5 nachzulesen. Im Geschäftsbericht finden sich auch die im Jahr 2006 zum ersten Mal offengelegten individuellen Vergütungen der Vorstandsmitglieder. GB 2006 S.120 ff.
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