DaimlerChrysler-Standards geschäftlichen Verhaltens
DaimlerChrysler hat umfassende Standards geschäftlichen Verhaltens etabliert, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Dieses System, das über viele Jahre ausgestaltet wurde, bezieht sich direkt oder indirekt auf externe Grundsätze wie den Global Compact sowie auf Chartas oder Konventionen, etwa von der UN oder der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das System gibt den Mitarbeitern Orientierung und erlaubt eine wirksame Steuerung und Überprüfung der Geschäftstätigkeit.
Bereits im Jahr 1999 hat DaimlerChrysler eine Verhaltensrichtlinie als umfassenden Verhaltenskodex formuliert, der im Jahr 2003 um die „Grundsätze der sozialen Verantwortung“ erweitert und um den „Code of Ethics“ ergänzt wurde. 2006 kamen spezifische Konzern-leitlinien und Konzernrichtlinien – sogenannte Corporate Policies und Guidelines – hinzu. Diese setzen die geschäftsethischen Standards der Verhaltensrichtlinie in Handlungsvorschriften um. Mit diesem mehrstufigen Regelwerk will DaimlerChrysler Konsistenz zwischen allen Verhaltensstandards gewährleisten. Seine einzelnen Elemente sind aufeinander bezogen und bauen, einer klaren Hierarchie folgend, aufeinander auf:
Unternehmenswerte. Die allgemeine Basis für die Geschäftstätigkeit von DaimlerChrysler ist in den Unternehmenswerten – Begeisterung, Wertschätzung, Integrität und Disziplin – formuliert, die der Konzernvorstand verabschiedet hat. S. 11 f. Er hat auch die Konzernleitlinien und die Verhaltensrichtlinie beschlossen.
Verhaltensrichtlinie. Neben der Einhaltung von Gesetzen und auf Basis der Unternehmenswerte ist die Verhaltensrichtlinie („Integrity Code“) DaimlerChryslers Maßstab für geschäftsethisches Verhalten. Die Richtlinie definiert neben allgemeinen Verhaltensregeln unter anderem Anforderungen an das Verhalten im internationalen Geschäftsverkehr und im Fall auftretender Interessenkonflikte, Fragen der Gleichbehandlung, die Ächtung von Korruption, die Rolle der internen Kontrollsysteme sowie den Anspruch auf Einhaltung gesetzlicher Normen und sonstiger interner und externer Regelungen. Der im Juli 2003 verabschiedete „Code of Ethics“ richtet sich – im erweiterten Sinne der Verhaltensrichtlinie – speziell an den Vorstand und diejenigen Führungskräfte, die auf Planung und Berichterstattung im Rahmen der Jahres- und Quartalsabschlüsse wesentlichen Einfluss haben. Der Kodex zielt darauf, Fehlverhalten zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie eine vollständige, angemessene, genaue, zeitgerechte und verständliche Veröffentlichung von Unternehmensinformationen zu fördern.
Grundsätze zur sozialen Verantwortung. Viele der internen Regeln und Handlungsprinzipien von DaimlerChrysler nehmen ausdrücklich Bezug auf den Global Compact, so vor allem die Grundsätze zur sozialen Verantwortung, die in der Verhaltensrichtlinie integriert sind. Sie sind für den Gesamtkonzern bindend und damit weltweit gültig. DaimlerChrysler bekennt sich darin zu den international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechten wie der Ächtung von Kinder- und Zwangsarbeit und der Koalitionsfreiheit und verpflichtet sich den Maximen der Chancengleichheit sowie dem Prinzip „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“.
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Konzernleitlinien. Die „Corporate Policies“ bilden eine weitere Ebene. Sie wurden in Übereinstimmung mit den Unternehmenswerten und der Verhaltensrichtlinie aufgestellt und konkretisieren diese. Das Compliance Committee und der Vorstand haben die Konzernleitlinien verabschiedet. Über schon existierende Handlungsgrundsätze hinaus, etwa zu Arbeitssicherheit und Gesundheit, wurden im Oktober 2006 weitere sieben Leitlinien veröffentlicht. Sie zielen auf den Schutz vor Korruption, den Schutz des Unternehmenseigentums, den Umgang mit Geschenken und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Ebenso vom Vorstand verabschiedet sind die Umwelt-Leitlinien, in denen sich das Unternehmen zu einem integrierten, vorsorgenden Umweltschutz bekennt, eine Zielvorgabe, die durch das seit 2003 konzernweit gültige Umwelthandbuch weiter ausgefüllt und konkretisiert wird. S. 26 ff. |
Konzernrichtlinien. Abgeleitet von den Leitlinien stellen die Konzernrichtlinien noch weiter konkretisierte Verhaltensregeln dar. Beispiele für Richtlinien sind die weltweit geltenden Umwelt- und Datenschutzrichtlinien. Im Oktober 2006 wurden weitere fünf klärende Richtlinien aufgestellt.
Anleitungen und Handbücher. Über die Verhaltensrichtlinie, die Konzernleit- und -richtlinien hinaus sind weltweit an den Betriebsstätten konkrete Anleitungen und Handbücher im Einsatz, wie das neu geschaffene „Anti-Bribery Handbook“. Sie bieten Hintergrundinformationen, praxisnahe Beispiele und erläuternde Hinweise dazu, wie die Leit- und Richtlinien wirksam umgesetzt werden können.
Mit den Elementen dieser ethisch basierten und weltweit einheitlichen Verhaltensstandards hat der Konzern für seine Mitarbeiter ein Orientierungsgerüst für richtiges Verhalten geschaffen, dessen Inhalte allen Beschäftigten zugänglich sind. Die Standards legen die allgemeinen ethisch und rechtlich relevanten Grundsätze, denen sich DaimlerChrysler verpflichtet, offen und übersetzen diese Grundsätze in konkrete interne Empfehlungen für korrektes Verhalten.
Die praktische Umsetzung des ethischen Handlungsrahmens, einschließlich der Konzernleit- und -richtlinien, wird kontinuierlich konzernweit fortgeführt. Die Abteilung Corporate Compliance Operations (CCO) koordiniert global die Entwicklung der Standards geschäftlichen Verhaltens.
Nähere Informationen zu allen Kodizes finden sich im DaimlerChrysler-Geschäftsbericht 2006 GB 2006 S. 114f., in den Fakten zur Nachhaltigkeit 2006 FAKTEN 2006, S.12-15 und unter
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