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8. Menschenrechte |
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GRI-Referenz |
Indikator |
Global Compact |
Print (Seiten) |
Web |
Weitere Informationen / wenn nicht berichtet, Erläuterung |
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HR DMA |
Managementansatz |
Principle 1,2,4,5,6 |
Die Informationen zum Managementansatz sind in die einzelnen Unterkapitel integriert (siehe z.B. S. 13ff, 22f) | ||
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HR1 |
Prozentsatz und Gesamtzahl der wesentlichen Investitionsvereinbarungen, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden |
Principle 1,2 |
Die Erfassung einer derartigen Kennzahl wäre bei einem weltweit tätigen Unternehmen wie DaimlerChrysler nur mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass DaimlerChrysler mit der Weltarbeitnehmervertretung die Grundsätze zur sozialen Verantwortung vereinbart hat. Diese enthalten die Forderung an Zulieferer und Geschäftspartner, ebenfalls entsprechende Grundsätze einzuführen. | ||
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HR2 |
Prozentsatz wesentlicher Zulieferer und Auftragnehmer, die unter Menschenrechts-aspekten geprüft wurden und ergriffene Maßnahmen |
Principle 1,2 |
Eine aktive Kommunikation mit unseren Zulieferern findet über das DaimlerChrysler Supplier Portal, Mailings und das Global Supplier Magazin statt. Außerdem erhalten alle Zulieferer die DaimlerChrysler Verhaltensrichtlinie und verpflichten sich diese zu befolgen. Eine aktive Überprüfung diesbezüglich findet nicht statt. | ||
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HR3 |
Stunden, die Mitarbeiter insgesamt im Bereich von Firmenrichtlinien und Verfahrensanweisungen der Organisation, die sich auf Menschenrechtsaspekte beziehen und die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind, geschult wurden sowie Prozentsatz der geschulten Mitarbeiter an der Gesamtbelegschaft |
Principle 1 |
51 |
Quantifizierbare Daten sind hierzu nicht vorhanden, da ihre Erhebung mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre. Die DaimlerChrysler Grundsätze zur sozialen Verantwortung finden detaillierten Eingang in internen Richtlinien, wie z.B. der DaimlerChrysler Verhaltensrichtlinie. Besonders das leitende Management wird in diesem Bereich intensiv geschult. | |
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HR4 |
Gesamtzahl der Vorfälle von Diskriminierung und ergriffene Maßnahmen |
Principle 1,6 |
Quantifizierbare spezifische Daten sind hierzu nicht vorhanden. Die DaimlerChrysler Grundsätze zur sozialen Verantwortung (einschließlich Menschenrechtsfragen) finden detaillierten Eingang in internen Richtlinien, wie z.B. der DaimlerChrysler Verhaltensrichtlinie. Zu deren Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung siehe Abschnitt Compliance (S.14f). | ||
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HR5 |
Ermittelte Geschäftstätigkeiten, bei denen die Vereinigungs-freiheit oder das Recht zu Kollektivverhandlungen erheblich gefährdet sein könnten sowie ergriffene Maßnahmen, um diese Rechte zu schützen |
Principle 1,3 |
DaimlerChrysler geht davon aus, dass die lokalen, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, damit auch die Rechte der Gewerkschaften etc. berücksichtigt werden. Sofern derartige Fälle bei Geschäftspartnern bekannt werden, was meist über die Weltarbeitnehmervertretung geschieht, werden die Geschäftspartner auf die Grundsätze zur sozialen Verantwortung hingewiesen und entsprechende Schritte eingeleitet (vgl. auch HR 1). | ||
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HR6 |
Ermittelte Geschäftstätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko auf Kinderarbeit besteht und ergriffene Maßnahmen, um zur Abschaffung von Kinderarbeit beizutragen |
Principle 1,5 |
DaimlerChrysler setzt sich für die effektive Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit ein. Dies ist in den Grundsätzen zur sozialen verantwortung ebenfalls mit der Weltarbeitnehmervertretung vereinbart. | ||
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HR7 |
Ermittelte Geschäftstätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko auf Zwangs- oder Pflichtarbeit besteht und ergriffene Maßnahmen, um zur Abschaffung von Zwangs- oder Pflichtarbeit beizutragen |
Principle 1,4 |
DaimlerChrysler ächtet jegliche Form von Zwangsarbeit. Dies ist in den Grundsätzen mit der Weltarbeitnehmervertretung vereinbart und in den Grundsätzen zur sozialen Verantwortung dokumentiert.. | ||
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HR8 |
Prozentsatz des Sicherheits-personals, das im Hinblick auf die Richtlinien und Verfahrens-anweisungen in Bezug auf Menschenrechtsaspekte, die für die Geschäftstätigkeit relevant sind, geschult wurde |
Principle 1,2 |
Eine Quantifizierung wäre mit einem nicht zu vertretenden Aufwand verbunden. | ||
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HR9 |
Gesamtzahl der Vorfälle, in denen Rechte der Ureinwohner verletzt wurden und ergriffene Maßnahmen |
Principle 1 |
nicht berichtet |