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10. Produktverantwortung |
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GRI-Referenz |
Indikator |
Global Compact |
Print (Seiten) |
Web |
Weitere Informationen / wenn nicht berichtet, Erläuterung |
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DMA Product Respon-sibility |
Managementansatz |
Aufgrund der Komplexität durch verschiedene Marken innerhalb der Konzerns wurden die Angaben zum Managmentansatz in die verschiedenen Unterkapitel dieser Sektion verschoben (siehe unter anderem die Abschnitte zur Produkt- sicherheit, S.53ff, Pflege der Kundenbeziehungen, S-58-59 und Ziele, S.62-63) | |||
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PR1 |
Etappen während der Lebensdauer eines Produkts oder der Dauer einer Dienstleistung, in denen untersucht wird, ob die Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Kunden verbessert werden können und Prozentsatz der Produkt- und Dienstleistungskategorien, die entsprechend untersucht werden |
53-56 |
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PR2 |
Art der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über Produkte und Dienstleistungen, und Prozentsatz der Produkte und Dienstleistungen, die solchen Informationspflichten unterliegen |
Als Hersteller von Kraftfahrzeugen ist die DaimlerChrysler AG verpflichtet, die Benutzer ihrer Produkte in geeigneter Weise über den Gebrauch und die Risiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch zu unterrichten und vor Gefahren, insbesondere bei einem vorhersehbaren Fehlgebrauch des Produkts, zu warnen. Eine dem Wissensstand der Benutzer entsprechende Bedienungsanleitung, ergänzt durch weitere Informationen zur Funktionsweise von Rückhaltesystemen, Fahrassistenzsystemen und technische Hintergrundinformationen im Internet, ermöglicht einen verantwortungsvollen sicheren Umgang mit den Produkten der DaimlerChrysler AG. Eine besondere Herausforderung stellt es dar, die immer komplexer werdenden Funktionsweisen und Bedienvorgänge übersichtlich darzustellen, ohne die Kundenliteratur zu überfrachten und eine hohe Akzeptanz zu gewährleisten. Hierzu trägt die Reduzierung des Labeling an Fahrzeugbauteilen, insbesondere im Innenraum, auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestmaß bei. Die produkthaftungsrechtlichen Anforderungen an die Kundenliteratur, insbesondere Bedienungsanleitungen und Wartungshefte werden durch einen eine fachliche und rechtliche Beurteilung einschließenden Freigabeprozess sichergestellt. | |||
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PR3 |
Summe der Vorfälle, in denen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit nicht eingehalten wurden, dargestellt nach Art der Folgen |
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PR4 |
Gesamtzahl der Vorfälle, in denen geltendes Recht und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf Informationen über und Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen nicht eingehalten wurden, dargestellt nach Art der Folgen |
siehe PR 2 | |||
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PR5 |
Praktiken im Zusammenhang mit Kundenzufriedenheit einschließlich der Ergebnisse von Umfragen zur Kundenzufriedenheit |
53-56, 58, 59 |
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PR6 |
Programme zur Befolgung von Gesetzen, Standards und freiwilligen Verhaltensregeln in Bezug auf Werbung einschließlich Anzeigen, Verkaufsförderung und Sponsoring |
12-14, 55-59 |
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PR7 |
Gesamtzahl der Vorfälle, in denen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf Werbung einschließlich Anzeigen, Verkaufsförderung und Sponsoring, nicht einhalten wurden, dargestellt nach Art der Folgen |
Für unsere Premium-Marke Mercedes-Benz ist eine nachhaltige Kommunikation unerlässlich. Wichtige Meilensteine im gesamten Kommunikations-Entwicklungsprozess sind verschiedene Maßnahmen zur Standardsicherung der Kommunikation mit sowohl internen als auch externen Kunden. Konkret bedeutet dies die Berücksichtigung eines ethischen Codes bei Einsatzbesprechungen und verschiedene Freigabeprozesse in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung und anderen internen Experten. Zusätzlich gewähren wir eine angemessene Wahrnehmung unserer Werbemaßnahmen durch umfangreiche Testreihen. Im Zusammenhang mit Sponsorships und Veranstaltungen ist die Abstimmung mit der Compliance Hotline verpflichtend für alle Beschäftigten. Außerdem absolviert jeder Projektleiter ein spezielles Compliance-Training. | |||
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PR8 |
Gesamtzahl berechtigter Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes der Kundendaten und deren Verlust |
Mit der Datenschutzrichtlinie „Data Protection und Privacy – The DaimlerChrysler Code of Conduct“ hat der Konzern eine Regelung für ein konzernweit einheitliches Datenschutzniveau geschaffen. Sie gilt für alle persönlichen Daten von Mitarbeitern sowie von Kunden und Zulieferern und erfüllt die Anforderungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie sowie anderer nationaler Regelungen. Der Kodex beschreibt die Voraussetzungen, unter denen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, sowie die Bedingungen, die dabei zu beachten sind. Unter Leitung des Konzernbeauftragten für den Datenschutz stellt ein weltweites Netz lokaler Datenschutzkoordinatoren die Beachtung der Regelungen sicher. Die zunehmende Sensibilität der Kunden findet in einer zunehmenden, aber quantitativ immer noch geringen Zahl von Anfragen und Beschwerden ihren Niederschlag. Sie werden sorgfältig geprüft. Dabei sind begründete tatsächliche Privacy-Verletzungen nur in wenigen Einzelfällen zu verzeichnen. Alle Hinweise werden zur Optimierung der Prozesse genutzt. | |||
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PR9 |
Höhe wesentlicher Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen Gesetzesvorschriften in Bezug auf die Zurverfügungstellung und Verwendung von Produkten und Dienstleistungen |
Über Strafzahlungen und nicht-monetäre Sanktionen wird - sofern diese in erheblichem Umfang bei DaimlerChrysler anfallen - im Geschäftsbericht berichtet. |