Compliance
Internes Regelwerk
Grundsätze unseres Handelns
Daimler hat umfassende Standards geschäftlichen Verhaltens etabliert, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Die Standards legen die allgemeinen ethisch und rechtlich relevanten Grundsätze, denen sich Daimler verpflichtet, offen und übersetzen diese Grundsätze in konkrete interne Empfehlungen für korrektes Verhalten. Mit den Elementen dieser ethisch basierten und weltweit einheitlichen Verhaltensstandards hat der Konzern für seine Mitarbeiter ein Orientierungsgerüst für richtiges Verhalten geschaffen, dessen Inhalte allen Beschäftigten zugänglich sind.
Die praktische Umsetzung des ethischen Handlungsrahmens, einschließlich der Konzernleit- und -richtlinien, wird kontinuierlich konzernweit fortgeführt. Die Abteilung Corporate Compliance koordiniert global die Entwicklung der Standards geschäftlichen Verhaltens.
  • Verhaltensrichtlinie. Neben der Einhaltung von Gesetzen und auf Basis der Unternehmenswerte ist die Verhaltensrichtlinie („Integrity Code“) Daimlers Maßstab für geschäftsethisches Verhalten. Die Richtlinie definiert neben allgemeinen Verhaltensregeln unter anderem Anforderungen an das Verhalten im internationalen Geschäftsverkehr und im Fall auftretender Interessenkonflikte, Fragen der Gleichbehandlung, die Ächtung von Korruption, die Rolle der internen Kontrollsysteme sowie den Anspruch auf Einhaltung gesetzlicher Normen und sonstiger interner und externer Regelungen.
  • Code of Ethics. Der im Juli 2003 verabschiedete „Code of Ethics“ richtet sich – im erweiterten Sinne der Verhaltensrichtlinie – speziell an den Vorstand und diejenigen Führungskräfte, die auf Planung und Berichterstattung im Rahmen der Jahres- und Quartalsabschlüsse wesentlichen Einfluss haben. Der Kodex zielt darauf, Fehlverhalten zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie eine vollständige, angemessene, genaue, zeitgerechte und verständliche Veröffentlichung von Unternehmensinformationen zu fördern.
  • Grundsätze zur sozialen Verantwortung. Viele der internen Regeln und Handlungsprinzipien von Daimler nehmen ausdrücklich Bezug auf den United Nations Global Compact, so vor allem die Grundsätze zur sozialen Verantwortung, die in der Verhaltensrichtlinie integriert sind. Sie sind für den Gesamtkonzern bindend und damit weltweit gültig. Daimler bekennt sich darin zu den international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechten wie der Ächtung von Kinder- und Zwangsarbeit und der Koalitionsfreiheit und verpflichtet sich den Maximen der Chancengleichheit sowie dem Prinzip „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“.
  • Konzernleitlinien. Die „Corporate Policies“ bilden eine weitere Ebene des Regelwerkes. Sie wurden in Übereinstimmung mit den Unternehmenswerten und der Verhaltensrichtlinie aufgestellt und konkretisieren diese. Das Compliance Committee und der Vorstand haben die Konzernleitlinien verabschiedet. Über schon existierende Handlungsgrundsätze hinaus, etwa zu Arbeitssicherheit und Gesundheit, wurden im Oktober 2006 weitere sieben Leitlinien veröffentlicht. Sie zielen auf den Schutz vor Korruption, den Schutz des Unternehmenseigentums, den Umgang mit Geschenken und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Ebenso vom Vorstand verabschiedet sind die Umwelt-Leitlinien, in denen sich das Unternehmen zu einem integrierten, vorsorgenden Umweltschutz bekennt, eine Zielvorgabe, die durch das seit 2003 konzernweit gültige Umwelthandbuch weiter ausgefüllt und konkretisiert wird.
  • Konzernrichtlinien. Abgeleitet von den Leitlinien stellen die Konzernrichtlinien noch weiter konkretisierte Verhaltensregeln dar. Beispiele für Richtlinien sind die weltweit geltenden Umwelt- und Datenschutzrichtlinien. Im Oktober 2006 wurden weitere fünf klärende Richtlinien aufgestellt.
  • Anleitungen und Handbücher. Über die Verhaltensrichtlinie, die Konzernleit- und -richtlinien hinaus sind weltweit an den Betriebsstätten konkrete Anleitungen und Handbücher im Einsatz, wie das neu geschaffene „Anti-Bribery Handbook“. Sie bieten Hintergrundinformationen, praxisnahe Beispiele und erläuternde Hinweise dazu, wie die Leit- und Richtlinien wirksam umgesetzt werden können.
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